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Vielen Dank, dass Sie sich für unser Therapieangebot entschieden haben.
Neben den Kontaktinformationen und den verschiedenen Anfahrtsmöglichkeiten finden Sie In den folgenden Beiträgen informationen rund um Ihre Behandlung in unserer Praxis.
Damit der Ablauf in unserer Praxis für Sie reibungslos verläuft, bitten wir Sie um Ihre Mithilfe.
Terminvereinbarungen sind dringend notwendig.
Dafür rufen Sie einfach unter 056 249 3310 an oder nutzen unser Kontaktformular.
Wenn Sie außerhalb unserer Geschäftszeiten anrufen oder wir uns gerade in einer Behandlung befinden, sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter.
Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.
Terminabsagen
Da unsere Patienten feste Behandlungstermine erhalten, sind die Wartezeiten auf ein Minimum reduziert.
Wir bitten Sie deshalb darum, dass eine Absage nur in dringenden Fällen, spätestens jedoch 24 Std. vor Ihrem Behandlungstermin erfolgen sollte.
Die freiwerdenden Termine können dann an Akutpatienten vergeben werden.
Für Ihren ersten Termin bringen Sie bitte folgendes mit:
Bitte kommen Sie rechtzeitig zu ihren Behandlungen, um einen optimalen Ablauf sicherzustellen. Ein verzögerter Behandlungsbeginn kann aufgrund unseres engen Zeitplanes nicht nachgeholt werden.
Bitte vereinbaren Sie Ihre weiterführenden Termine frühstmöglich, um eine Terminkonstanz zu gewährleisten.
Ab dem 1. September 2023 tritt das revidierte Datenschutzgesetz (DSG) in der Schweiz in Kraft. Dieses stärkt insbesondere die Selbstbestimmung über die eigenen Daten betroffener Personen, indem Verantwortliche zu erhöhter Transparenz verpflichtet werden und die Rechte der betroffenen Personen erweitert werden.
Für Physiotherapiepraxen bedeutet dies neben erhöhten administrativen Zusatzarbeiten unter anderem auch die Pflicht im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Personendaten gegenüber den Patienten zu informieren und aufzuklären.
Wir setzen für eine ausreichende Patienteninformation dieses Aufklärungsformular ein, welches nach erfolgtem Aufklärungsgespräch durch die Patienten unterzeichnet wird und diese damit bestätigen, dass sie die Patienteninformation verstanden haben und sie dem jeweiligen Behandlungsschritt zustimmen.
Gerne können Sie dieses Aufklärungsformular bereits zu Hause ausdrucken und ausgefüllt zu Ihrem ersten Termin mitbringen um Ihren ersten Behandlungstermin effizient zu nutzen.
Unsere Physiotherapie ist für alle Schweizer Krankenkassen zugelassen, dementsprechend behandeln wir alle versicherten Patienten mit einer gültigen Verordnung für Physiotherapie.
Physiotherapeuten sind in der Prüfpflicht, d.h. wir müssen die Verordnung auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Sollten Eintragungen fehlerhaft sein, müssen diese vom Arzt geändert werden. Diese Änderungen müssen immer mit Unterschrift und Stempel des Arztes versehen werden, damit die Krankenkassen das Rezept zur Abrechnung akzeptieren.
Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir daher gelegentlich eine vorgelegte Verordnung nicht ohne weiteres akzeptieren können und diese durch Sie als Patient, nochmals Ihrem Arzt vorgelegt werden muss.
Beachten Sie auch bitte, dass eine Verordnung für Physiotherapie für maximal 9 Sitzungen gilt, wobei die erste Behandlung innert fünf Wochen seit der ärztlichen Anordnung durchgeführt werden muss.
Ist die 5-Wochenfrist verpasst, können wir die Behandlung nicht aufnehmen, da wir diese nicht über die Krankenversicherung abrechnen können. Der behandelnde Arzt wird in der Folge eine neue Verordnung ausstellen müssen, damit die Therapie aufgenommen werden kann. Dieser unnötige Mehraufwand kann minimiert werden, wenn Sie sich umgehend bei der Physiotherapie zu melden, damit innerhalb 5 Wochen ein erster Behandlungstermin vereinbart werden kann.
Die 5 Wochenfrist gilt ausschliesslich für den Beginn der Physiotherapie (Erstverordnung), für Folgeverordnungen gilt diese Einschränkung nicht mehr.
Wenn Sie den Wunsch haben Ihre Verordnung durch zusätzliche Leistungen (z.b. längere Behandlungszeiten, Fango, ... ) zu ergänzen, sprechen Sie uns an. Gerne beraten wir Sie über sinnvolle Ergänzungen als Selbstzahler um Ihr Therapieziel optimal zu erreichen.
Wir bedanken uns für das Vertrauen, das Sie in uns setzen, indem Sie zur Behandlung in unsere Praxis kommen.
Sie erhalten in der Regel nach 9 Behandlungen von uns eine Rechnung inkl. Einzahlungsschein.
Wir orientieren uns bei der Preisgestaltung bei Selbstzahleren an der Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen.