Damit die ambulante Physiotherapie von der Grundversicherung übernommen wird, bedarf es einer ärztlichen Verordnung.
Die Kosten der physiotherapeutischen Behandlung werden dann vom jeweiligen Kostenträger (Krankenkassen oder Sozialversicherung) übernommen.
Zusätzlich zu den ärztlichen Verordnungen biete ich Ihnen die Möglichkeit, prophylaktische Anwendungen und Behandlungen in Anspruch nehmen.
In einem persönlichen Gespräch erarbeite ich gerne mit Ihnen einen individuell abgestimmten Behandlungsplan.
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie einen kurzen Überblick über die verschiedenen Behandlungsmethoden welche in meiner Praxis zur Anwendung kommen.

