Unsere Physiotherapie ist für alle Schweizer Krankenkassen zugelassen, dementsprechend behandeln wir alle versicherten Patienten mit einer gültigen Verordnung für Physiotherapie.
Physiotherapeuten sind in der Prüfpflicht, d.h. wir müssen die Verordnung auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Sollten Eintragungen fehlerhaft sein, müssen diese vom Arzt geändert werden. Diese Änderungen müssen immer mit Unterschrift und Stempel des Arztes versehen werden, damit die Krankenkassen das Rezept zur Abrechnung akzeptieren.
Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir daher gelegentlich eine vorgelegte Verordnung nicht ohne weiteres akzeptieren können und diese durch Sie als Patient, nochmals Ihrem Arzt vorgelegt werden muss.
Beachten Sie auch bitte, dass eine Verordnung für Physiotherapie für maximal 9 Sitzungen gilt, wobei die erste Behandlung innert fünf Wochen seit der ärztlichen Anordnung durchgeführt werden muss.
Ist die 5-Wochenfrist verpasst, können wir die Behandlung nicht aufnehmen, da wir diese nicht über die Krankenversicherung abrechnen können. Der behandelnde Arzt wird in der Folge eine neue Verordnung ausstellen müssen, damit die Therapie aufgenommen werden kann. Dieser unnötige Mehraufwand kann minimiert werden, wenn Sie sich umgehend bei der Physiotherapie zu melden, damit innerhalb 5 Wochen ein erster Behandlungstermin vereinbart werden kann.
Die 5 Wochenfrist gilt ausschliesslich für den Beginn der Physiotherapie (Erstverordnung), für Folgeverordnungen gilt diese Einschränkung nicht mehr.
Wenn Sie den Wunsch haben Ihre Verordnung durch zusätzliche Leistungen (z.b. längere Behandlungszeiten, Fango, ... ) zu ergänzen, sprechen Sie uns an. Gerne beraten wir Sie über sinnvolle Ergänzungen als Selbstzahler um Ihr Therapieziel optimal zu erreichen.